Aktuelles
Neuregelungen bei den GWG und Sanierungserträgen durch das Gesetz gegen schädliche SteuerpraktikenMit dem vom Bundesrat am 2.6.2017 verabschiedeten Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen werden die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger nicht oder nur niedrig besteuert werden, eingeschränkt. Darüber hinaus sind in dem Gesetzespaket verschiedene Maßnahmen enthalten, die für die meisten Steuerpflichtigen interessant sein dürften. Dazu gehören
Seit der Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 28.11.2016
zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen sind Steuerpflichtige verunsichert,
ob die bisherige Verwaltungsregelung weiter anzuwenden ist. Die Steuerfreiheit
für Erträge aus unternehmensbezogenen Sanierungen ist nunmehr im Gesetz
aufgenommen worden. Neben dem Ertrag aus der Sanierung eines sanierungsbedürftigen
und sanierungsfähigen Unternehmens ist auch die Schuldenbefreiung im Rahmen
eines Insolvenzverfahrens begünstigt. Hier kommt es zu einer rückwirkenden
Anwendung der Regelungen nach dem 8.2.2017. Zu deren Gültigkeit bedarf
es jedoch noch der Zustimmung durch die Europäische Kommission. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen. Inhalt ausdrucken zurück Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0911 630003 |
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