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Ausstellung und Aufbewahrung von elektronischen RechnungenDamit eine Rechnung zum Vorsteuer-, bzw. Betriebsausgabenabzug zugelassen wird, muss sie strenge Anforderungen erfüllen. Rechnungen können auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Das Umsatzsteuergesetz fordert die folgenden Angaben in einer Rechnung:
Aufbewahrungspflicht: Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei einem Unternehmer in der Regel zehn Jahre. Besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen, sind elektronische Rechnungen zwingend digital während der Dauer der Aufbewahrungsfrist auf einem Datenträger aufzubewahren, der keine Änderungen mehr zulässt. Hierzu gehören insbesondere nur einmal beschreibbare CDs und DVDs. Bitte beachten Sie! Die immer kritischer werdenden Prüfungen durch die Finanzverwaltung zwingen zur akribischen Befolgung der Vorgaben und Aufbewahrungen. Die Aufbewahrung einer elektronischen Rechnung z. B. "nur" als Papierausdruck ist nicht zulässig! Besteht eine Aufbewahrungspflicht bei Leistungen an Privatpersonen z. B. bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, muss der Unternehmer den Leistungsempfänger in der Rechnung auf dessen Aufbewahrungspflicht hinweisen. Hierbei ist es ausreichend, wenn in der Rechnung ein allgemeiner Hinweis enthalten ist, dass eine Privatperson diese Rechnung, einen Zahlungsbeleg oder eine andere beweiskräftige Unterlage zwei Jahre aufzubewahren hat. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen. Inhalt ausdrucken zurück Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0911 630003 |
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