Aktuelles
FachkräfteeinwanderungsgesetzUm den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern, tritt am 1.3.2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mit dem Gesetz wird der Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union vollständig geöffnet.
Insbesondere können Berufskraftfahrer im Güterverkehr und Busfahrer künftig unter besonderen Voraussetzungen eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Für vorwiegend aus religiösen Gründen beschäftigte Personen wird künftig zur Förderung der Integration vor der Einreise grundsätzlich der Nachweis von einfachen beziehungsweise - nach einer Übergangsfrist - hinreichenden Deutschsprachkenntnissen als Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung der religiösen Beschäftigung verlangt. Des Weiteren sind Regelungen für Führungskräfte, leitende Angestellte und Spezialisten, für Praktika von Schülern deutscher Auslandsschulen, für Werklieferungsverträge und besondere Personeng^ruppen betroffen. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen. Inhalt ausdrucken zurück Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an! Per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0911 630003 |
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