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Untermietvertrag - Keine Auswirkung bei Wechsel des Hauptmieters


Hat ein Hauptmieter einen Teil der Mietfläche untervermietet, hat dies keine Auswirkungen beim Wechsel des Hauptmieters auf den bestehenden Untermietvertrag.

In einem vom Landgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Mieter eines Ladenlokals einen Teil der Räumlichkeiten an eine Bank zum Aufstellen eines Geldautomatens untervermietet. Nach dem Mieterwechsel verlangte der neue Mieter die Herausgabe der von der Bank benutzten Fläche.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

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